Zur Thematik der Kleidervorschriften:
Hat mich gleich erinnert an den Frühling 2021, als in der Schweiz ein „Burka-Verbot“ (offiziell: Verhüllungsverbot) in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Das Tragen von Burka oder Nikab ist im öffentlichen Raum seither untersagt. Gegner des Verbots argumentierten, und das ist auch meine Meinung, dass ein säkularer Staat niemandem vorzuschreiben habe, wie er oder sie sich kleidet, also auch eine Gesichtsverhüllung nicht verboten werden darf. Ich persönlich mache hier noch eine Ausnahme bei gewissen Kontakten mit den Behörden: Im Einwohnermeldeamt oder beim Passbüro zum Ausstellen eines Reisepasses zeigen alle ihr Gesicht. Sonst aber gilt grösstmögliche Freiheit.
Von seitens der Befürworter wurde erklärt, dass ein solches Verhüllungsverbot eben doch nötig sei: gerade in manchen streng islamischen Glaubensrichtungen könnten Frauen zum Tragen einer Burka gezwungen werden. Nur: Dies war bereits unter der alten Gesetzgebung verboten. Kein Mann (denn meist sind es ja die Männer) darf auf eine Frau – sei es Ehefrau, Tochter oder Schwester – zum Tragen einer bestimmten Kleidung Zwang ausüben.